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Die Beste Party

Wir haben einen Erziehungsauftrag "Muttizettel"

Liebe Eltern,

Sie haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes, die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten ausdrücklich zu benennen. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen. Dies betrifft auch den Besuch von Tanzveranstaltungen (Diskotheken) für Jugendliche ab 16 Jahren nach 24.00 Uhr.

Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:

  1. Die erziehungsberechtigte Person muss volljährig sein.
  2. Die Person muss reif genug sein Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendigen Unterstützungen bieten zu können.
  3. Beim abendlichen Diskobesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.
  4. Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht.

Prinzipiell gilt: Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen.

Zur Erleichterung haben wir diesem Schreiben einen Erziehungsauftrag beigefügt (PDF-Download).